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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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welchen Ihre Kaÿ[serliche] Maÿ[estät] der Churfürstl[ichen] D[urchlaucht]
zu<.> Sachßen p Ein Special Communication schrift-
lich thun lassen, Und zugleich umb friedens
und Ru<.>he willen mildiste Eerbiethung gethan, die
Außna[m] aus der Amnistia ganz und zumahl
nicht weiter zuerstreckhen, alß in diesem friedens-
schluß und in derselbigen schriftlichen Special
Communication Klärlich gemeldet ist.
Weill dann Ihre Kaÿ[serliche] Maÿ[estät] auf solchen par-
ticular außzug allergnedigst bestanden,
Ihre Churfürstl[iche] D[urchlaucht] auch nicht befinden können,
das umb so bewanter Vorbehaltung willen,
die hailsambe Reichs beruhigung einige stundt
zu<.>hindern, So haben es Seine Churfürstl[iche]
D[urchlaucht] endtlich umb friedens willen, darbeÿ
Verbleiben lassen, Und soll solcher Außzug und
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